Fernwehmomente – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und rechtliche Hinweise
Sehr geehrte Reisende, sehr geehrter Reisender,
bitte lesen Sie sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Reisehinweise gut durch.
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der SevenSocial GbR, nachfolgend „Fernwehmomente“ genannt, zu Stande kommenden Vertrages.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung einer Reisedienstleistung oder der Bestellung jeweils gültigen Fassung ausschließliche Anwendung für die Geschäftsbeziehung zwischen SevenSocial GbR / Fernwehmomente und dem Kunden bei Beauftragung einer Reisedienstleistung oder bei Bestellung von Waren im Online-Shop.
Diese Geschäftsbedingungen gliedern sich in 4 Teile:
Teil A: Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Reiseleistungen durch die SevenSocial GbR / Fernwehmomente
Teil B: Reisebedingungen für Pauschalreisen der SevenSocial GbR / Fernwehmomente
Teil C: Geschäftsbedingungen für den Fernwehmomente Shop
Teil D: Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen
Teil A: Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Reiseleistungen durch die SevenSocial GbR / Fernwehmomente
Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Gliederung in die Abschnitte I und II
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“ oder „Reisender“ genannt) und der SevenSocial GbR (nachfolgend „Fernwehmomente“ genannt), im Buchungsfall ab dem 01.06.2019 zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 2 Abschnitte. Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung I) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt I dieser Geschäftsbedingungen II) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt II dieser Geschäftsbedingungen.
Abschnitt I: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung
Die Vorschriften dieses Abschnitt I über die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. gelten ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil von verbundenen Reiseleistungen nach Abschnitt II dieses Teil A noch Teil einer Pauschalreise von Fernwehmomente nach Teil B sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.1.
- Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1
Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch Fernwehmomente kommt zwischen dem Kunden und Fernwehmomete der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
1.2
Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt Fernwehmomente den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.3
Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von Fernwehmomente ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4
Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
- Allgemeine Vertragspflichten von Fernwehmomente, Auskünfte, Hinweise
2.1
Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch Fernwehmomente vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
2.2
Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Fernwehmomente im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet Fernwehmomente gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3
Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Fernwehmomente nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von Fernwehmomente im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
2.4
Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt Fernwehmomente bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.5
Sonderwünsche nimmt Fernwehmomente nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat Fernwehmomente für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
- Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
3.1
Sowohl den Kunden, wie auch Fernwehmomente trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch Fernwehmomente ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
3.2
Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung nach Wahl von Fernwehmomente durch postalischen oder elektronischen Versand.
- Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber Fernwehmomente
4.1
Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von Fernwehmomente nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
4.2
A. Erfolgt keine Anzeige nach Ziffer 4.1 durch den Kunden, so gilt: Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziffer 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
B. Ansprüche des Kunden an Fernwehmomente entfallen insoweit, als Fernwehmomente nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit Fernwehmomente nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden Fernwehmomente die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
C. Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziffer 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.
D. Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziffer 4.1 entfallen nicht
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Fernwehmomente oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Fernwehmomente resultieren
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fernwehmomente oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Fernwehmomente beruhen
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
E. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
F. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, Fernwehmomente auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.
- Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
5.1
Fernwehmomente ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
5.2
Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann Fernwehmomente, soweit dies den Vereinbarungen zwischen Fernwehmomente und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
5.3
Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
5.4
Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von Fernwehmomente nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von Fernwehmomente ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder Fernwehmomente aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
- Pflichten von Fernwehmomente bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
6.1
Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber Fernwehmomente gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber Fernwehmomente als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
6.2
Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von Fernwehmomente auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
6.3
Übernimmt Fernwehmomente – auch ohne hierzu verpflichtet zu sein – die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet Fernwehmomente für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von Fernwehmomente selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
6.4
Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von Fernwehmomente zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
- Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
7.1
Fernwehmomente weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.
7.2
Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
7.3
Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Fernwehmomente haftet nicht, soweit Fernwehmomente keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
- Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
8.1
Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
8.2
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.
8.3
Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
- Vergütungsansprüche des Vermittlers
9.1
Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziffer 8 dieser Vermittlungsbedingungen gilt:
9.2
Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.
9.3
Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.
9.4
Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit von Fernwehmomente und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, € 50,- je Flugticket, bei Business und First Class Tickets 100 €.
9.5
Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
9.6
Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.
9.7
Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung – bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
- Haftung von Fernwehmomente
10.1
Soweit Fernwehmomente eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet Fernwehmomente nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.
10.2
Fernwehmomente haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von Fernwehmomente, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
10.3
Eine etwaige eigene Haftung von Fernwehmomente aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
Abschnitt II: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB
Die Regelungen dieses Abschnitts II über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn Fernwehmomente das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung bei Fernwehmomebte keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrages verbundene Reiseleistungen entstehen.
- Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen
1.1
Fernwehmomente darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn Fernwehmomente sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von Fernwehmomente selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Fernwehmomente Reiseleistungen ausfallen oder
der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.
1.2
Diese Sicherstellung leistet Fernwehmomente bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an Fernwehmomente verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.
- Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt I dieses Teil A
2.1
Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts I dieses Teil A dieser Geschäftsbedingungen: 1; 2; 3; 4; 6; 7; 8; 9; 10.
2.2
Ziffer 5 des Abschnitts I gilt nur unter der Maßgabe, dass Fernwehmomente seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts II zur Sicherstellung der Zahlungen erfüllt hat
Teil B: Reisebedingungen für Pauschalreisen der SevenSocial GbR / Fernwehmomente
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“ oder „Reisender“ genannt) und der SevenSocial GbR / Fernwehmomente (nachfolgend „Fernwehmomente“ abgekürzt), des zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
- Stellung von Fernwehmomente bei vermittelten Flugleistungen zur Eigenanreise
1.1
Die Pauschalreiseleistungen von Fernwehmomente beinhalten in der Regel keine Flugbeförderungsleistungen an den Veranstaltungsort. Soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil, der von Fernwehmomente angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet Fernwehmomente Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.
1.2
Soweit Fernwehmomente neben den Flugbeförderungsleistungen zusätzliche touristische Nebenleistungen weiterer Leistungsanbieter (z.B. Flugbeförderungsleistung nebst Aufenthalt in Airport-Lounge) vermittelt und diese Nebenleistungen des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von Fernwehmomente selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat Fernwehmomente lediglich die Stellung eines Vermittlers. Insoweit wird auf Teil A Abschnitt I verwiesen.
1.3
Fernwehmomente hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von Fernwehmomente vorliegen. Insoweit wird auf Teil A Abschnitt II verwiesen.
1.4
Unbeschadet der Verpflichtungen von Fernwehmomente als Anbieter verbundener Reiseleistungen gemäß Teil A Abschnitt II und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist Fernwehmomente im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrages über die vermittelten Leistungen. Fernwehmomente haftet demnach nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung von Fernwehmomente aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.3
Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von Fernwehmomente aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.
- Abschluss des Reisevertrages
2.1
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Fernwehmomente den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
2.2
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, auf elektronischem Weg oder fernmündlich erfolgen und gilt als Buchung seitens des Kunden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Fernwehmomente zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. An sein Angebot ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch Fernwehmomente, jedoch höchstens 16 Tage ab Anmeldetag, gebunden. Die Annahme erfolgt in Form einer elektronischen per E-Mail oder schriftlichen Reisebestätigung bzw. Rechnung.
2.3
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.4
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Fernwehmomente vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Fernwehmomente vor, an das Fernwehmomente für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Fernwehmomente bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Fernwehmomente die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
2.5
Die von Fernwehmomente gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist
2.6
Fernwehmomente weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS, WhatsApp) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziffer 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit Fernwehmomente Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen Fernwehmomente nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.
- Reisepreis und Bezahlung
3.1
Fernwehmomente und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 10.2 genannten Grund abgesagt werden kann.
3.2
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Fernwehmomente zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Fernwehmomente berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 9 zu belasten.
3.3
Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort nach entsprechender Rechnungstellung durch Fernwehmomente fällig.
3.4
Die Reiseunterlagen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Eingang seiner Restzahlung bei Fernwehmomente zugesandt.
3.5
Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 30 Tage vor Reiseantritt, so ist der gesamte Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig.
3.6
Die Bezahlung ist per Überweisung und Kreditkarte möglich. Fernwehmomente berechnet für eine Zahlung mit Kreditkarte American Express 2,3% des Reisepreises.
- Leistungen
4.1
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen im individuellen Angebot, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer Bestätigung in Textform.
4.2
Angaben in Hotelprospekten und ähnliche Beschreibungen, die nicht von Fernwehmomente herausgegeben werden, sind für Fernwehmomente und die Leistungspflicht von Fernwehmomente nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von Fernwehmomente gemacht wurden.
- Leistungsänderungen
5.1
Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
5.2
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Fernwehmomente nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Fernwehmomente vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
5.3
Fernwehmomente ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS, WhatsApp oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
5.4
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Fernwehmomente gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Fernwehmomente gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dieser den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5.5
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Fernwehmomente für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Fernwehmomente wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. Fernwehmomente ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- vom zu erstattenden Betrag abzuziehen und als Ausgleich für den zusätzlichen Arbeitsaufwand einzubehalten. Ziffer 8.5. gilt entsprechend.
- Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
7.1
Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Fernwehmomente, den Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat Fernwehmomente den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Eine „Black-List“ unsicherer Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf folgender Internetseite zu finden: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
7.2
Für die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung sind im Wesentlichen die Fluggesellschaften sowie die staatlichen Koordinierungsbehörden zuständig. Daher können sich kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggeräts ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs von Fernwehmomente liegen. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, sich vor dem Rückflug bei der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen. Im Übrigen wird auf die entsprechenden ausdrücklichen Hinweise in den Reiseunterlagen verwiesen. Etwaige Ansprüche des Reiseteilnehmers aufgrund unzumutbarer Leistungsänderung bleiben unberührt.
- Rücktritt durch den Kunden (Stornokosten) und Ersatzreisender
8.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Fernwehmomente. Dem Reisekunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
8.2
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Fernwehmomente den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Fernwehmomente eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Fernwehmomente zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Fernwehmomente unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
8.3
Fernwehmomente hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- Bis 45 Tage vor Reisebeginn 20%
- 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
- 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn 45%
- 19 bis 14 Tage vor Reisebeginn 75%
- 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn 85%
- 06 Tage bis Nichterscheinen 90%
8.4
Als Stichtag für die Berechnung gilt der Zugang der Rücktrittserklärung.
8.5
Dem Kunden bleibt es unbenommen, Fernwehmomente nachzuweisen, dass Fernwehmomente kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
8.6
Fernwehmomente behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Fernwehmomente nachweist, dass Fernwehmomente wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Fernwehmomente verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
8.7
Ist Fernwehmomente infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Fernwehmomente unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
8.8
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Fernwehmomente durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Fernwehmomente bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
8.9
Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung ist nicht im Angebot von Fernwehmomente inbegriffen und wird dringend empfohlen. Nähere Informationen über Versicherungsleistungen einer Rückführungskostenversicherung, u.a. über Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, erteilen Versicherungen und Versicherungsmakler.
- Umbuchungen
9.1
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Fernwehmomente keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Fernwehmomente ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 9 50,- € pro betroffenen Reisenden. Ziffer 8.5. gilt entsprechend.
9.2
Umbuchungswünsche des Kunden später als 30 Tage vor Reiseantritt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
- Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
10.1
Fernwehmomente kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
- Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Fernwehmomente beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
- Fernwehmomente hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
- Fernwehmomente ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber der Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
- Ein Rücktritt von Fernwehmomente später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
- Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6 gilt entsprechend.
- Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
11.1
Fernwehmomente kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Fernwehmomente nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Fernwehmomente beruht.
11.2
Kündigt Fernwehmomente, so behält Fernwehmomente den Anspruch auf den Reisepreis; Fernwehmomente muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Fernwehmomente aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
- Beschränkung der Haftung
12.1
Die vertragliche Haftung von Fernwehmomente für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
12.2
Fernwehmomente haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Fernwehmomente sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
12.3
Fernwehmomente haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Fernwehmomente ursächlich geworden ist.
- Mitwirkungspflicht des Reisenden
13.1 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
- Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
- Soweit Fernwehmomente infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
- Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Fernwehmomente vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Fernwehmomente vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Fernwehmomente unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Fernwehmomente zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Fernwehmomente bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
Der Vertreter von Fernwehmomente ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
- Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Fernwehmomente zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Fernwehmomente verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
- Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln Fristen zum Abhilfeverlangen
15.1
Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Fernwehmomente können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
15.2
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Fernwehmomente, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
- Reiseunterlagen
Der Kunde hat Fernwehmomente zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von Fernwehmomente mitgeteilten Frist erhält.
- Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Fernwehmomente geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
- Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsbestimmungen
18.1
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende grundsätzlich selbst verantwortlich.
18.2
Fernwehmomente wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
18.3
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Fernwehmomente nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
18.4
Fernwehmomente haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Fernwehmomente mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Fernwehmomente eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass, den Sie für die Reise benötigen, Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus.
18.5
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- u. anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Das von Fernwehmomente diesbezüglich zur Verfügung gestellte Informationsmaterial erhebt keinen Anspruch auf fortwährende Aktualität oder Vollständigkeit, obwohl Fernwehmomente bemüht ist seine Unterlagen auf den neusten Stand zu halten.
Teil C: Geschäftsbedingungen für den Fernwehmomente Shop (www.fernwehmomente.de/shop)
- Vertragsschluss
1.1
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
1.2
Die Präsentation der Waren auf https://fernwehmomente.de/shop/ stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Fernwehmomente auf Abschluss eines Kaufvertrages dar sondern einen unverbindlichen Online-Katalog. Erst die Bestellung einer Ware durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot des Kunden an Fernwehmomente zum Abschluss eines Kauvertrages dar. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot für alle in seinem Warenkorb befindlichen Artikel ab, indem er im Bestellprozess auf den Button „Bestellung abschicken“ klickt. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail.
Mit dieser Email-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.Nach Eingang der Bestellung wird Fernwehmomente den Kunden über den Eingang seiner Bestellung per E-Mail informieren, in der die Einzelheiten der Bestellung aufgeführt sind (Bestellbestätigung). Mit Zugang der Bestellbestätigung wird zugleich der Kaufvertrag durch Fernwehmomente angenommen. Es werden nur Bestellungen in haushaltsüblichen Mengen akzeptiert. Dies gilt auch für den Fall, dass durch die Aufgabe mehrerer Bestellungen desselben Kunden, die für den Haushalt übliche Menge überschritten wird, auch wenn die einzelnen Bestellungen für sich nur eine haushaltsübliche Menge des Produkts enthalten. Als Ausnahme hiervon gelten ausschließlich Kunden, die zuvor durch Fernwehmomente den Status B2B erhalten haben und nur hierdurch in größeren Mengen, als Haushaltsüblichen bestellen können.
1.3
Fernwehmomente will Vertragsbeziehungen nur mit volljährigen Personen eingehen.
- Widerrufsrecht
Die Widerufsbeleherung finden Sie hier: https://fernwehmomente.de/widerrufsbelehrung/
- Verfügbarkeit der Ware
Fernwehmomente ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Fernwehmomente von seinen Zulieferern nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig beliefert wird. Ein Recht zum Rücktritt besteht jedoch dann nicht, wenn Fernwehomente die Nichtverfügbarkeit der Ware zu vertreten hat. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet.
4. Lieferbedingungen
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
- Lieferungen erfolgen ausschließlich nach Deutschland, Österreich, Irland, Dänemark, Belgien, Rumänien, Luxemburg, Niederlande, Bulgarien, Griechenland, Schweden, Liechtenstein, Spanien, Großbritannien, Polen, Portugal, Italien, Frankreich und Finnland.
- Fernwehmomente ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat bei Teillieferungen lediglich die Versandkosten zu tragen, die im Falle der Gesamtlieferung der bestellten Ware angefallen wären.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Fernwehmomente berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist.
- Preise, Mindestbestellwert, Kosten
- Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Es fallen folgende Versandkosten an: Es wird, soweit bei der Bestllung nichts anderes ausgwießen ist eine Versandpauschale in Höhe von 1,99 € erhoben. Bei einer Lieferung in andere Länder als Deutschland mittels der Versandart „DHL Europapaket“ können bis zu einem Warenwert von € 150,- pro Bestellung Versandkosten in Höhe von € 15,- anfallen. Ab einem Warenwert von € 150,- fallen €10,- Versandkosten an.
- Bei einer Lieferung in andere Länder als Deutschland können zusätzliche Steuern, Zölle und/oder Kosten anfallen, die nicht in den angegebenen Preisen berücksichtigt sind. Diese hat der Kunde zu tragen. Sollte bei Lieferungen in andere Länder als Deutschland die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer nicht anfallen, werden die durch Abzug der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer ermittelten Nettopreise (im Folgenden „Nettopreise“) zzgl. der jeweils anfallenden ausländischen Mehrwertsteuer berechnet. Kommt es zu einem Wechsel der Steuerschuldner Schaft werden lediglich die Nettopreise berechnet. Der Kunde hat dann die anfallende Mehrwertsteuer an das zuständige Finanzamt zu entrichten.Beim Versand in nicht EU-Länder (z. B. Schweiz) können ggf. Zollgebühren anfallen, die im Rechnungsbetrag nicht enthalten sind. Diese sind vom Kunden zu tragen und werden dem Kunden in der Regel direkt vom Zoll berechnet.
- Zahlungsbedingungen
- Der Kaufpreis wird mit Zustandekommen des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
- Der Kunde hat die Möglichkeit per Überweißung oder PayPal zu bezahlen.
- Die Möglichkeit des Skontoabzugs besteht nicht.
- Für den Fall der Nichteinlösung oder Rückgabe einer Lastschrift ermächtigt der Kunde hiermit unwiderruflich seine Bank, Fernwehmomente seinen Namen und seine aktuelle Anschrift mitzuteilen. Mögliche Rücklastschriftgebühren, die aus vom Kunden zu vertretenen Gründen Fernwehmomente in Rechnung gestellt wurden, kann Fernwehomente vom Kunden einfordern.
- Einfacher Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Fernwehomente.
- Erweiterter Eigentumsvorbehalt für Unternehmer
Ist der Kunde Unternehmer, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist der Kunde zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt der Kunde jedoch in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung von Fernwehomente bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an Fernwehmomente ab. Unbesehen der Befugnis von MG, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Fernwehomente, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann Fernwehmomente verlangen, dass der Kunde Fernwehmomente die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, ist Fernwehmomente verpflichtet, die Sicherheiten nach Auswahl Fernwehmomentes auf das Verlangen des Kunden freizugeben.
- Gewährleistung
Liegt ein Mangel der bestellten Ware vor, so gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Haftung
- Fernwehmomente haftet für einen Schaden im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang.
- Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (Kardinalpflicht). Im Falle der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
- Unberührt bleibt eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) und eine Haftung aus der etwaigen Übernahme einer Garantie.
- Die gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Fernwehmomente haften nicht weitergehend als Fernwehmomente selbst.
- Fernwehmomente ist nicht Hersteller der auf dieser Internetseite angebotenen Waren, es sei denn, dies wird ausdrücklich angegeben. Die Produktverpackung und dazugehörigen Dokumente enthalten möglicherweise Angaben, die über die auf unserer Internetseite gemachten Angaben hinausgehen und/oder sich von ihnen unterscheiden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nicht allein auf die Angaben zu verlassen, die auf unserer Internetseite angezeigt werden, sondern sich vor Gebrauch der Ware stets auch sorgfältig die Etiketten, Warnhinweise und Anleitungen durchzulesen, die mit der Ware geliefert werden.
Teil D: Allgemeine Bestimmungen
- Hinweise zum Datenschutz
Fernwehmoment möchte die personenbezogenen Daten aller Kunden schützen und verpflichtet sich daher, solche personenbezogenen Daten, d.h. alle Daten, die im Zusammenhang mit Buchungsvorgängen, Registrierungsvorgängen und/oder der Nutzung von Fernwehmomente Dienstleistungen durch Fernwehmomente beim jeweiligen Teilnehmer für diesen und ggf. weitere Reiseteilnehmer erhoben und nachfolgend gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von Fernwehmomente zustande gekommenen Verträgen sowie zur Kundenbindung zu nutzen. Eine Übermittlung solcher Daten darf Fernwehmomente an solche Dritte vornehmen, die diese Daten jeweils zur Erfüllung und Abwicklung von unter Mitwirkung von Fernwehmomente zustande gekommenen Verträgen nutzen, insbesondere Partneragenturen, Reedereien, Fluggesellschaften, Transferdienstleister, Hotelbetreiber und Reiseversicherungsanbieter. Fernwehmomente verpflichtet sich, personenbezogene Kundendaten im Übrigen nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht.
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- Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
2.1
Fernwehmomente weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Fernwehmomente nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für Fernehmomente verpflichtend würde, informiert Fernwehmomente die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Fernwehmomente weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
2.2
Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Fernwehmomente die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Fernwehmomente ausschließlich an deren Sitz verklagen.
2.3
Für Klagen von Fernwehmomente gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Fernwehmomente vereinbart.
- Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
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